Notarkosten

Die Notarkosten

NotarkostenDie Notarkosten sind in der Kostenordnung bundeseinheitlich festgelegt.

Die Höhe der jeweils entstehenden Kosten hängt sowohl von der Art des Geschäftes, als auch von dem Wert des Geschäftes ab.

Die Kostenordnung unterscheidet dabei je nach Art des Geschäftes und sieht vor, dass eine sogenannte "einfache" Gebühr, ein Vielfaches der einfachen Gebühr oder nur ein Bruchteil der einfachen Gebühr entsteht.

Die Höhe der einfachen Gebühr ist abhängig von dem Geschäftswert, also von der wirtschaftlichen Bedeutung des beurkundeten Geschäfts oder der beglaubigten Erklärung. Aus einer Tabelle der Kostenordnung kann dann je nach dem Geschäftswert die Höhe der einfachen Gebühr ermittelt werden.

Notaren ist es gesetzlich untersagt, höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Umgekehrt ist es dem Notar grundsätzlich auch nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.

Wenn Sie bezüglich der anfallenden Kosten im Hinblick auf eine bestimmte Beglaubigung oder Beurkundung Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei wenden und sich auch vorab unverbindlich eine Kostenauskunft erteilen lassen.