Veröffentlichungen
Vergewaltiger muss für neuneinhalb Jahre hinter Gitter
von Klaus Möllers vom 30.01.2019 in WN
Urteil im Prozess am Landgericht
Wie die WN berichtete, wurde der polnische Angeklagte wegen Vergewaltigung einer Joggerin zu einer Freiheitsstrafe von 9 1/2 Jahren verurteilt, zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Baumann