Strafverteidiger-Notdienst des Anwaltvereins Münster

Anwaltsnotdienst von Strafverteidigern der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.

Bei Ihnen steht die Polizei oder die Steuerfahndung vor der Tür? Es findet eine Durchsuchung statt? Sie oder ein Angehöriger sind verhaftet worden?

Dies kann sich durchaus nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag ereignen, wenn kein Anwalt über sein Büro zu erreichen ist.

Um dem betroffenen Bürger in einer solchen Situation die Möglichkeit zu geben, sich fachkundig durch einen Strafverteidiger beraten zu lassen, haben sich im Mai 2000 besonders engagierte Straverteidiger der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V. zusammengeschlossen, um im Landgerichts- bezirk Münster eine Strafverteidigung rund um die Uhr zu ermöglichen.

Damit steht dem Ratsuchenden jederzeit eine - oft entscheidende und wegweisende - "erste Hilfe" durch einen versierten Strafverteidiger zur Verfügung.

Ausserhalb der üblichen Bürozeiten von Rechtsanwälten können Sie sich telefonisch an den Strafverteidiger-Notdienst wenden. Sie erreichen sofort über das Mobiltelefon den jeweils Bereitschaft habenden Strafverteidiger, mit dem dann das Verhalten in der jeweiligen Situation abgeklärt und das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Strafverteidiger-Notdienst im Landgerichtsbezirk Münster

Tel.: 0170 / 77 22 141

Der Strafverteidiger-Notdienst ist zu erreichen:
Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages
Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen durchgehend 24 Stunden

Am Strafverteidiger-Notdienst nehmen Rechtsanwälte teil, die schwerpunktmäßig in der Strafverteidigung tätig und seit mindestens drei Jahren zur Anwaltschaft zugelassen sind.

Die Teilnehmer des Notdienstes können für die telefonische Beratung eine Vergütungspauschale von 50,00 € nebst MwSt bzw. für eine Beratung vor Ort eine Vergütungspauschale in Höhe von 100,00 € in Rechnung stellen. Wenn die Angelegenheit über die Tätigkeit im Rahmen des Notdienstes hinaus fortgeführt wird, so fallen selbstverständlich die Gebühren nach dem RVG oder eine individuell getroffene Vergütung an.

Die Rechtsanwältinnen U. Baumann und U. Knecht, beide auch Fachanwältinnen für Strafrecht, sind Mitbegründer dieses Notdienstes und beraten und verteidigen im Bereitschaftsfall entweder telefonisch oder aber unmittelbar vor Ort - bei der Polizei, dem Haftrichter oder am Ort der Durchsuchung.


 

Kontakt

Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster

Telefon:
0251 / 46 777

E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung

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